Weiterbildungen: FWB A&I und Onkologische FWB (s. unten)

Fachweiterbildung für Anästhesie und Intensivpflege

Die Fachweiterbildung für Anästhesie und Intensivpflege ist eine in der Regel zweijährige, berufsbegleitende durchgeführte Weiterbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht sowie berufspraktischen Anteilen. Die Teilnehmer sollten neben der fachlichen Motivation, hoher Belastungsfähigkeit und einiger Berufserfahrung, zur Teamarbeit fähig sein.

Berufsbezeichnung

Pflegefachfrauen/-männer (w/m/d) dürfen sich nach erfolgreichem staatlichem Abschluss der Fachweiterbildung:

  • Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie,
  • Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie nennen

Dauer

Die Weiterbildung erfolgt im Zeitraum von 30 Monaten.

Start der Fachweiterbildung und Präsensphasen

Der nächste Kurs startet am 01.10.2023. Die Präsensphasen sind immer am Donnerstag.

Weiterbildungsverordnung

Die Durchführung der Fachweiterbildung richtet sich nach den entsprechenden Fachweiterbildungsordnungen der Länder. Für das Land Mecklenburg-Vorpommern gilt die Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung in der aktuellen Version vom 10. Dezember 2012. (WPrVO-IAA)

Theoretische Weiterbildung

Die theoretische Weiterbildung umfasst ca. 800 Unterrichtsstunden und fachpraktischen Unterricht. Der praktische Unterricht erfolgt in Form von Praxisbegleitungen durch die Mitarbeiter der Weiterbildungsstätte.

Praktische Weiterbildung

Die praktische Weiterbildung zur Fachweiterbildung in der Intensivpflege und Anästhesie, umfasst mindestens 1600 Stunden und erfolgt in den Abteilungen: 

  • Internistische/Neurologische Intensivpflege 500 Std.
  • Operative Intensivpflege 500 Std.
  • Anästhesie 400 Std.
  • Wahlpraktika 200 Std. 

Zugangsvoraussetzung

Die staatliche Erlaubnis (staatliche Anerkennung) zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in bzw. der Berufsbezeichnung Krankenschwester oder Krankenpfleger oder Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger.

Mindestens einjährige bis zweijährige Berufstätigkeit in den genannten Berufen nach der staatlichen Erlaubnis. Die bisherige Berufstätigkeit soll mindestens sechs Monate Einsatz in der Intensivpflege oder Anästhesie aufweisen.

Ziele

Die Ziele werden durch den theoretischen und praktischen Unterricht, den Praxisbesuchen und die Betreuung durch die Praxisanleiter sowie Praxisbegleiter der durchführenden Weiterbildungsstätte erreicht. Die WeiterbildungsteilnehmerInnen sollen:

  • in der Lage sein, selbständig ihr Wissen anzuwenden und problemorientiert zu denken,
  • Veränderungen am Patienten frühzeitig zu erkennen und die Einleitung von Maßnahmen zu ermöglichen, die eine Verschlechterung des Zustandes verhindern können, nicht erst auf eine Verschlechterung reagieren, sondern im Vorfeld agieren, indem sie präventiv tätig werden,
  • auch nach der Weiterbildung in der Lage sein, zukünftige Entwicklungen der Pflege und Medizin schnell zu erschließen und umzusetzen,
  • die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse an zielführende Kompetenzen adaptieren,
  • die pflegerischen Belange ihrer Patienten individuell zu planen,
  • detaillierte Kenntnisse über die Stationsabläufe und –Strukturen ihrer Abteilung haben und diese bei der individuellen Planung der Pflege berücksichtigen.

Algesiologische Fachassistenz (ALFA)

Infos werden bearbeitet.

Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte für:

  • Anästhesie
  • Intensivpflege
  • Pflege von Schlaganfallpatienten
  • Atmungstherapie

Niels Behlau M.Ed.
Fachpfleger für I & A
Medizinpädagoge
Schuldirektor
0381 494 5065
niels.behlau{bei}med.uni-rostock.de

 

Koordination

Heidrun Soltwedel-Schabow B.A.
Fachkrankenschwester für I & A, Berufspädagogin (IHK)
B.A. Medizinalfachberufe Schwerpunkt Pädagogik

0381 494 9085
0381 494 9086
heidrun.soltwedel@med-uni-rostock.de

Katja Schumann
Fachkrankenschwester für I & A
Fachpraxislehrkraft

0381 494 6395
katja.schumann@med-uni-rostock.de


Onkologische Fachweiterbildung

Die Onkologische Fachweiterbildung ist eine staatlich annerkannte Weiterbildung für Pflegekräfte, die vorwiegend krebskranke Patienten pflegen. Die Onkologischen Fachpflegekräfte werden extern qualifiziert und im Onkologischen Zentrum der Universitätsmedizin Rostock eingesetzt. Sie sind im Arbeitskreis Onkologische Fachpflege organisiert.

Berufsbezeichnung

 Gesundheits- und KrankenpflegerInnen dürfen sich nach erfolgreich absolvierter Prüfung:

  • FachkrankenpflegerIn für die onkologische Pflege nennen

Dauer

Die Weiterbildung dauert 2 Jahre und erfolgt berufsbegleitend.

Weiterbildungsverordnung

Sie basiert auf der Richtlinie der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG).

Theoretische Weiterbildung

  • 720 h theoretischer Unterricht 

Praktische Weiterbildung

  • 2350 h praktische Einsätze in ambulanten und stationären Einrichtungen in denen überwiegend onkologische Patienten gepflegt werden

Ziele

  • Erweiterung professioneller pflegerischer Handlungskompetenzen bezogen auf die onkologische Pflege
  • Befähigung der Gesundheits- und KrankenpflegerInnen bzw. Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen, krebskranke Menschen aller Altersstufen in ihren verschiedenen Krankheitsphasen auf der Grundlage angewandter aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen
  • Erweiterung kommunikativer Kompetenzen bezüglich der Beratung, Anleitung und Begleitung von Patienten und deren Angehörigen
  • Beziehungen gestalten
  • Reflexion berufsspezifischer Erfahrungen, Probleme und Bedürfnisse
  • Erweiterung rechtlicher und ethischer Kompetenz 

Zugangsvoraussetzungen

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege, Art. 1, Abschnitt 1 § 1
  • 6 Monate Berufserfahrung mit onkologischen Patienten 

Ansprechpartner

Jana Scheffler

Onkologische Fachplfege

0381 494 5044
jana.scheffler@med.uni-rostock.de

Arbeitskreis Onkologische Fachpflege

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